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14.11.2017

Sind Sie bereit für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung?

Am 25. Mai 2016 trat die vom EU-Parlament verabschiedete EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Diese setzt eine Übergangsfrist von zwei Jahren fest, in der die neuen Regelungen von jedem Unternehmen umgesetzt werden müssen.

In knapp 6 Monaten, am 25. Mai 2018, kommt die EU-DSGVO zur Anwendung. Die geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden ab diesem Tag durch die neue EU-Verordnung ergänzt. Mit der EU-DSGVO werden die Rechte von Verbrauchern konkretisiert. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten einhalten müssen, die an die Anforderungen einer digitalen Welt angepasst wurden. Wie eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom zeigt, hat sich jedes dritte Unternehmen bisher noch nicht mit der neuen Verordnung auseinandergesetzt. Doch genau jetzt wird es höchste Zeit das zu ändern: Denn bei Verstößen drohen hohe Sanktionen im Millionenbereich.

Was ändert sich mit der neuen Verordnung?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da jedes Unternehmen je nach Geschäftsmodell auch unterschiedlich betroffen ist. Deshalb ist es wichtig, die Datenschutzpraxis im Unternehmen genau zu überprüfen und das Datenschutzmanagement entsprechend den Vorgaben der EU-DSGVO anzupassen.

Unternehmen sollten aber nicht nur die verschärften regulatorischen Auflagen sehen. Die neue Verordnung sollte vielmehr auch als Chance begriffen werden, das Vertrauen von Partnern und Kunden in das eigene Unternehmen zu steigern. Auch wenn bis zum 25. Mai 2018 noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden können, sollten Sie zumindest einen strukturierten Projektplan für den Fall einer Überprüfung durch Aufsichtsbehörden vorweisen können.

In unserem Handout haben wir für Sie weitere Informationen hierzu sowie alle wichtigen Änderungen und Kernfragen, die Sie sich als Unternehmen stellen sollten, zusammengetragen.

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